Unfallzentrale - Nord
Ihren persönlichen Gutachter erreichen sie unter Tel.: 0176 314 309 19
 

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Allgemeine Informationen


Nützliche Services und Infos für Sie!


Wir möchten Ihnen auf dieser Seite zusätzliche Informationen anbieten.
Ein Geschädigter sollte über die wichtigsten Schadenspositionen informiert sein. Denn nur was der Geschädigte aktiv geltend macht, erhält er auch.
(Diese Informationen stellen jedoch keine rechtliche Beratung dar.)




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Fahrzeugschaden 

Das ist ärgerlich, ein Schaden ist entstanden. Aber jetzt tief Luft holen, denn nun steht die Schadensabwicklung im Vordergrund.

 

Sie als geschädigter Eigentümer eines unfallbeschädigten Fahrzeugs können zwischen einer konkreten Schadensabrechnung mit Vorlage einer Rechnung oder einer fiktiven Abrechnung auf Basis eines Gutachtens wählen.
Was im Einzelfall das Sinnvollste ist? Der Kfz-Sachverständige wird sie, eventuell zusammen mit ihrem Anwalt beraten, um die richtige Wahl zu treffen.
Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert - all dies sind wichtige Informationen und Zahlen, aus denen der Ersatzanspruch ermittelt wird. Aber auch weitere Positionen, wie Nutzungsausfall, Mietwagen etc., sollten nicht vernachlässigt werden. Kosten und Aufwendungen die bei der Versicherung nicht geltend gemacht werden können auch nicht erstattet werden.
Vergessen Sie nicht einen Unfallbericht über den Unfallhergang zu erfassen. Dieser wird Ihnen helfen die Schadenregulierung schneller abzuwickeln.

 

 


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KASKOSCHADEN 

Wenn Sie selbst einen Unfall/Schaden verursacht haben oder der Verursacher nicht benennbar ist so kann Ihre eigene Versicherung die Schadenskosten übernehmen, es liegt in diesem Fall also ein Kaskoschaden vor.


Aber Achtung, hier gelten die individuellen Versicherungsbedingungen eines jeden einzelnen Versicherungsnehmers.

Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich immer nach den Versicherungsbedingungen. In den meisten Fällen ist auch eine sogenannte Selbstbeteiligung bei Schadensansprüchen vereinbart. Fragen sie vor Beauftragung eines Gutachters bei ihrer Versicherung nach.


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Gutachten 

Gutachten durch Kfz-Sachverständigen erstellen lassen!

Die Unabhängigkeit des Gutachters ist von höchster Wichtigkeit.

Sie sollten niemals die Versicherung des Gegners um Hilfe bitten. Diese wird ihnen sicherlich anbieten ihren eigenen Versicherten-Gutachter vorbeizuschicken. Wie würden sie reagieren, wenn jemand sie bittet den Schaden zu begutachten den sie auch bezahlen sollen? Genau - wahrscheinlich würden sie sich auch nur auf das Offensichtliche beschränken. Sie wollen ja nicht mehr als nötig ausgeben.
Damit dies nicht passiert, suchen sie nach einem unabhängigen Gutachter mit Kfz-Sachverstand. Es ist schließlich ihr gutes Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Sie haben immer die freie Wahl auf einen unabhängigen Sachverständigen.

Gutachten-Kosten
Und wer übernimmt die Kosten des Gutachters?
Im Falle eins Haftpflichtschadens zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Bei einem Kaskoschaden sieht es anders aus. Da kann die eigene Versicherungsgesellschaft den Gutachter beauftragen, nähere Einzelheiten hierzu sind in ihren Versicherungsunterlagen nachzulesen. Bevor sie hier also einen freien Gutachter beauftragen, halten sie vorher mit ihrer Versicherung Rücksprache.

 





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TOTALSCHADEN

Wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges unmöglich ist oder die erforderlichen Instandsetzungskosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen so spricht man von einem Totalschaden bzw. wirtschaftlichen Totalschaden.


In diesen Fällen werden nicht die Reparaturkosten ersetzt, sondern der zur Ersatzbeschaffung erforderliche Betrag abzüglich des Restwertes wird erstattet.

Welche Abrechnungsmöglichkeit für Sie am günstigsten ist, sollte im Rahmen einer rechtlichen Beratung geklärt werden.

 






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RESTWERT

Der Restwert von einem Fahrzeug ist der Betrag, den dieses beim Verkauf im nicht reparierten Zustand noch einbringen würde. Nach einem Unfall kann der Restwert aufgrund einer Wertminderung deutlich sinken.

Der noch vorhandene Wert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung der Schäden und der örtlichen Marktgegebenheiten auf Grundlage konkreter Angebote ermittelt.

Bei einer Entschädigungszahlung wird der Restwert angerechnet und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

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Wertminderung

Ein verunfalltes Fahrzeug erzielt bei einem späteren Verkauf einen geringeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz, also die Wertminderung, ist ein zu erstattender Schaden. Dieser Minderungsbetrag wird vom unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert dargestellt.

Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Minderwert entstehen.


Lesen sie hier einen Bericht zum Thema Schadensabwicklung nach einem Autounfall,
erschienen in der Ausgabe Stiftung Warentest.
 www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/

"Nach einem Unfall kürzen viele Versicherer dreist die Erstattung. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Tricks sie nutzen und gibt Hinweise, wie Betroffene mehr bekommen.

Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt? Jetzt heißt es, aufpassen! Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfall­ort anruft. Ihre Versprechen suggerieren eine bequeme Abwick­lung des Schadens. Aber die Versicherung ist eben nicht daran interes­siert, Ihnen zu helfen, sondern will die Zahlung gering halten. Regeln Sie vor allem nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blech­schaden besser in eine Anwalts­kanzlei. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Worauf Sie sonst noch achten sollten, wenn Sie bei einem Verkehrs­unfall die Geschädigte oder der Geschädigte sind, erklären die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest."



 
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